Information
Kursbeschreibung
Durch theoretische und praktische Trainingsanteile nach DGUV I 205-023 erhalten die Teilnehmer Grundkenntnisse über die Vermeidung eines Feuers, der Evakuierung bei einem Feuer und das Löschen eines Feuers mit Hilfe von standardisierten Feuerlöschmitteln. Nach § 10 ArbSchG ist der Arbeitsgeber verpflichtet, Personen zu benennen, die Aufgaben im Rahmen der Brandbekämpfung und Evakuierung wahrnehmen. Brandschutzhelfer sollen das Unternehmen dabei unterstützen, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren. Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, ist eine solide Ausbildung und regelmäßige Nachschulung notwendig. Der Brandschutzhelfer kann sofortige Erstmaßnahmen ergreifen, wie Brandmeldung, Alarmierung und Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Wir schicken Ihnen Ihr individuelles Angebot zu.
Maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse.